Biogents – Science for Your Protection –

Normen und Richtlinien

Wirkstoffe und Wirkstoffformulierungen, die zur Abschreckung oder Abtötung von Stechmücken und anderen blutsaugenden Gliedertieren eingesetzt werden, unterliegen der Biozid-Produkte-Richtlinie 9878/EG und bedürfen der Zulassung. Repellents und Lockstoffe sind in der Produktgruppe 19, Insektizide in der Produktgruppe 18 dieser Richtlinie zusammengefasst.

Wirkstoffe, die vor dem 14. Mai 2000 bereits auf dem Markt waren, werden derzeit in einem Gemeinschaftsprogramm auf ihre Verwendbarkeit in Biozid-Produkten geprüft. Bei positivem Ergebnis werden sie in den Anhang I der Richtlinie aufgenommen. In dieser noch andauernden Übergangsphase ist es den EU-Mitgliedstaaten erlaubt, ihre gegenwärtig gültigen Regelungen anzuwenden. Sobald aber ein Wirkstoff in den Anhang I aufgenommen wurde, müssen Biozid-Produkte, die diesen Wirkstoff enthalten, nach geltendem EU-Recht zugelassen werden.

Die Zulassung erfordert u.a. auch einen umfassenden Wirksamkeitsnachweis des Produktes. Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Produktgruppe 19 (Repellents) empfiehlt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Verwendung von Arm-in-Käfig-Tests. Die Wirksamkeit eines Repellents wird anhand der Schutzzeit bis zum Konfirmationsstichs beurteilt (= zweiter Stich innerhalb eines Tests oder innerhalb des Folgetests).

Unsere Testprotokolle orientieren sich an den Vorgaben international anerkannter Richtlinien und Normen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der amerikanischen Umweltbehörde (Environmental Protection Agency, EPA).

Für die Untersuchung neuartiger Produkttypen haben unsere Experten die bestehenden Testvorschriften teilweise weiterentwickelt, aber auch gänzlich neue Methoden etabliert. Heute können wir auf mehr als zehn Standardverfahren zurückgreifen und damit die Effektivität verschiedenster Produkttypen gezielt überprüfen.

Die wichtigsten Standardmethoden zur Untersuchung von Repellents und Insektizid-behandelten Oberflächen

  • S. Environmental Protection Agency (EPA). Product Performance Test Guidelines. OPPTS 810.3700: Insect Repellents to be Applied to Human Skin, Final Version July 7, 2010.
  • European Chemicals Agency (ECHA). Transitional Guidance on the Biocidal Products Regulation. Transitional Guidance on Efficacy Assessment for Product Type 18, Insecticide, Acaricides & other Biocidal Products against Arthropods and Product Type 19, Repellents & Attractants, September 2016.
  • World Health Organization (WHO). Guidelines for the Efficacy Testing of Mosquito Repellents for Human Skin, 2009.
  • Guidelines for Laboratory and Field Testing of Long-Lasting Insecticidal Mosquito Nets, 2005.
  • Test Procedures for Insecticide Resistance Monitoring in Malaria Vectors, Bio-Efficacy and Persistence of Insecticides on Treated Surfaces, 1998.
  • Technische Lieferbedingung der Deutschen Bundeswehr. TL 8305-0331. Vektorenschutzausrüstung für textile Flächengebilde, 25. Juli 2016.